Laut einschlägiger Rechtsprechung hat ein Veranstalter bzw. Betreiber einer Versammlungsstätte die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um sein Publikum vor Schäden durch zu hohe Schallpegel zu schützen.
Wir führern Messungen nach DIN 15905-5 mit modernen Geräten durch und erstellen eine rechtssichere Dokumentation.